HAFTUNGSAUSSCHLUSS
Die von mietpreischeck.de UG (haftungsbeschränkt) (im Folgenden: mietpreischeck.de)
verfassten Beiträge sind mit größter Sorgfalt recherchiert. Beiträge auf mietpreischeck.de
können ganz oder teilweise auf Meldungen Dritter basieren; derartige Beiträge sind ggf.
gekennzeichnet. Des Weiteren werden jegliche Prognosen für Märke und einzelne Objekte,
sowie Wert- und Mietbestimmungen und sonstige Berechnungen zu einzelnen Objekten von
mietpreischeck.de stets mit größter Sorgfalt erstellt. Dessen ungeachtet können weder
mietpreischeck.de noch deren Lieferanten Gewähr für deren Richtigkeit übernehmen.
Insbesondere übernimmt mietpreischeck.de keine Gewähr für die Richtigkeit der
zugrundeliegenden Datenbasis. mietpreischeck.de weist ausdrücklich darauf hin, dass keines
der Angebote von MietpreisCheck.de eine Aufforderung zum Kauf, Verkauf, oder zur
Vermietung darstellt, noch eine Aufforderung dazu, die von mietpreischeck.de erstellte Wert-
oder Mietbestimmung bei einem Kauf, Verkauf oder einer Vermietung als angestrebten Miet-
oder Verkaufspreis anzusetzen. Zudem ersetzen sie nicht die fachliche Beratung durch
Sachverständige.
mietpreischeck.de versichert, dass persönliche Kundendaten mit größter Sorgfalt behandelt
und nicht ohne Zustimmung der Betroffenen an Dritte weitergegeben werden.
Hinweis: mietpreischeck.de ist für Inhalte externer Seiten, auf die im Rahmen dieses
Onlineangebotes verwiesen wird, nicht verantwortlich und lehnt jegliche Haftung für deren
Inhalte ab.
HINWEISE ZUR OBERGRENZE DER MIETPREISBREMSE
Als Vermieter sollten Sie bei Neuvermietungen grundsätzlich prüfen, ob für Ihre Wohnung die Mietpreisbremse gilt. Das Gesetz zur Mietpreisbremse (MietNovG) legt fest, dass die vereinbarte Miete die ortsübliche Vergleichsmiete i.S.d. § 558 Abs. 2 BGB in Gebieten mit Mietpreisbremse um maximal zehn Prozent übersteigen darf. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert worden sind. Existiert in der Gemeinde ein qualifizierter Mietspiegel, dann ist dieser maßgeblich.
Mietcheck.de berechnet für Ihre Wohnung den mittleren Mietpreis, für den vergleichbare Objekte aus der mietcheck.de-Datenbank in den verganenen vier Jahren zur Vermietung angeboten wurden. Die Mietcheck-Obergrenze von mietcheck.de liegt um 10% höher als dieser mittlere Mietpreis und soll als erste Einschätzung dienen, wie hoch die ortsübliche Vergleichsmiete für das Objekt in etwa ist. Die Mietcheck-Obergrenze wird vor Gericht nicht notwendigerweise als Ersatz für die ortsübliche Vergleichsmiete i.S.d. § 558 Abs. 2 BGB anerkannt. Das gilt auch dann, wenn kein qualifizierter Mietspiegel in der betreffenden Gemeinde existiert.
Die Mietcheck-Obergrenze von mietcheck.de bietet somit nur einen Anhaltspunkt, wie hoch die Wiedervermietungsmiete angesetzt werden darf. Sie kann vor Gericht angefochten werden. Mietcheck.de übernimmt keine Haftung für den Fall, dass die Mietpreisbremsen-Obergrenze von mietcheck.de vor Gericht keinen Bestand hat.