Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) möchte nach Angaben der Süddeutschen Zeitung die Bezahlung von Maklergebühren bei Immobilienverkäufen neu regeln. Zukünftig soll ihren Plänen zufolge die Verkäuferseite die Maklergebühren bezahlen. Momentan ist es meist üblich, dass dies die Käuferseite erledigt.
Macht die geplante Regelung den Immobilienkauf günstiger
Die klare Antwort lautet: Nein. Beim Aushandeln des Preises für eine Immobilie wird die Maklergebühr ohnehin implizit berücksichtigt. Aktuell wäre eine Käuferin oder ein Käufer schlecht beraten, wenn sie oder er die Maklergebühr nicht mit einkalkuliert. Wechselt die Zahlungspflicht auf die Verkäuferseite, dann gilt dies gleichermaßen für den Verkäufer. Die nominellen Preise von vermarkteten Immobilien würden entsprechend steigen. Weder die Käufer noch die Verkäufer würden jedoch unter dem Strich mehr oder weniger zahlen. Es wäre also lediglich kurzfristig, das heißt, bei bereits ausgehandelten Preisen, mit einer Vergünstigung der Preise für die Käufer zu rechnen.
Welche Auswirkungen wären noch zu erwarten?
Es wäre denkbar, dass Käufer auf den Gebrauch eines Maklers verzichten, um die Maklergebühr zu sparen. Das würde vor allem dann Sinn machen, wenn sich der zu erzielende Verkaufspreis auch ohne das Marktwissen einer Maklerin oder eines Maklers bestimmen ließe. Hier könnten Angebote wie die Wohnungsbewertung und die Immobilienbewertung von mietcheck.de helfen.